(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der FerienFlow GmbH, Auf der Mersch 5, 33175 Bad Lippspringe, Tel: 05251 709 61 20, E-Mail: hallo@blauerAffe.de und unserem Kunden.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB oder von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unser Schweigen auf Bedingungen des Kunden gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden die Leistung des Kunden vorbehaltlos annehmen oder vorbehaltlos unsere Leistungen erbringen. Unsere AGB gelten anstelle etwaiger Bedingungen des Kunden auch dann, wenn nach diesen unsere Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Bedingungen vorgesehen ist, oder wir nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner Bedingungen liefern, es sei denn, wir haben ausdrücklich auf die Geltung unserer AGB verzichtet.
(3) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(4) Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt die gesetzliche Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
(5) Im Falle von Unklarheiten und Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsdokumenten, deren Geltung zwischen dem Kunden und uns vereinbart wurde, gilt das speziellere Dokument als vorrangig vor dem allgemeineren Dokument, sofern nicht im jeweiligen Dokument eine andere Regelung getroffen wird. Es gilt daher folgende Reihenfolge, wobei die erstgenannten Dokumente vorrangig sind: (1) unsere Auftragsbestätigung; (2) unser Angebot, (3) unsere AGB; § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.
(1) Für einen Vertragsschluss über unsere Homepage gilt Folgendes:
a. Die Abbildung und Bewerbung unserer Leistungen in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.
b. Der Kunde kann aus unserem Sortiment Leistungen unverbindlich auswählen und diese, nach Auswahl der konkret gewünschten Leistungen und Eingabe von Informationen zum teilnehmenden Kind (notwendige Angaben der sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet), über die Schaltfläche „Buchen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Leistungsauswahl verändert (z. B. gelöscht) werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche „Kasse“ zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
c. Vor Abschicken seiner Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “ZURÜCK” oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben der Bestellung sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
d. Der Kunde gibt durch das Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ eine rechtsverbindliche Bestellung für die im Warenkorb enthaltenen Leistungen ab. Die Bestellung der Leistungen durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot zum Abschluss eines Vertrages. Das Vertragsangebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Markieren des Kästchens „Ich habe die AGB des Veranstalters FerienFlow GmbH gelesen und stimme diesen zu. Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen.“ die Geltung dieser AGB akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
e. Wir werden den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigen. In dieser Bestellbestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebotes.
f. Die Annahme des Angebotes durch uns erfolgt entweder durch eine Auftragsbestätigung oder durch Leistungserbringung an den Kunden.
g. Sollte uns die Leistungserbringung der vom Kunden bestellten Leistungen nicht möglich sein, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
h. Der Vertragstext wird von uns zehn Jahre lang gespeichert.
i. Der Kunde kann den Vertragstext (bestehend aus diesen AGB, der Widerrufsbelehrung, dem Angebot des Kunden, unserer Annahme und unseren individuellen Bestelldaten sowie der des Kunden) vor der Abgabe seiner Bestellung an uns, mit Ausnahme unserer Annahme, ausdrucken. Unsere Annahme kann der Kunde ausdrucken, nachdem wir ihm diese per E-Mail zugesandt haben.
j. Wir senden dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Mit der Bestellbestätigung erhält der Kunde ferner eine Kopie dieser AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Davon abgesehen wird dem Kunden der Vertragstext nicht zugänglich gemacht.
(2) Für einen Vertragsschluss, der nicht über unsere Homepage erfolgt gilt Folgendes:
a. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder enthalten eine bestimmte Annahmefrist.
b.Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, welches wir innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen können. Enthält die Bestellung des Kunden eine längere Annahmefrist, so können wir die Annahme innerhalb dieser Frist erklären.
c. Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt durch Auftragsbestätigung unsererseits, spätestens durch Erbringung der Leistung, wenn wir zuvor ein freibleibendes Angebot unterbreitet haben. Haben wir ausnahmsweise ein verbindliches Angebot unterbreitet erfolgt der Vertragsschluss durch Annahmeerklärung des Kunden.
(3) Für den Vertragsschluss steht die Sprache Deutsch zur Verfügung.
(4) Überlassen wir dem Kunden im Rahmen unseres Angebotes oder zuvor Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen), sonstige Leistungsbeschreibungen oder Unterlagen, behalten wir uns an diesen die Eigentums- und Nutzungsrechte vor. Entsprechende Angaben in den vorgenannten Unterlagen gelten als annähernd. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(1) Ist in der Campbeschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt , so können wir bis 21 Tage vor Campbeginn vom Vertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt absehbar sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
(2) Wir können ebenfalls bis 21 Tage vor Campbeginn vom Vertrag zurücktreten, falls der Kursleiter z.B. krankheitsbedingt ausfällt.
(3) Bei einem Rücktritt unsererseits wird eine bereits gezahlte Vergütung erstattet.
(4) Unsere gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
(1) Wir sind Veranstalter von Feriencamps in der Bundesrepublik Deutschland. Die Angebote der Feriencamps richten sich vor allem an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 12 Jahren. Das Programm ist sportlich und/oder kreativ ausgerichtet. Verschiedene Sportarten und Kreativarbeiten werden durch Übungen und Vorführungen behandelt.
(2) Feriencamps sind eine Form der Betreuung, die nur eine kurze Zeitspanne umfasst. Anders als eine Betreuungsform, die auf einen längeren Zeitraum ausgelegt ist, steht die pädagogische Betreuungsaufgabe im Vordergrund. Erziehungs- und Bildungsaufgaben können nicht oder nur in geringem Umfang verfolgt werden, da sie im Rahmen einer Ferienbetreuung weder für die einzelnen Kinder geplant noch überprüft werden können.
(3) Sofern nicht zuvor abgestimmt, umfasst unsere Leistung keine Betreuung von erkrankten Kindern. Diese sind von der Betreuung ausgeschlossen. Als erkrankt im vorgenannten Sinne gilt ein Kind, welches aufgrund einer Beeinträchtigung seines Allgemeinzustandes nicht an der sportlichen und/oder kreativen Betreuung teilnehmen kann oder wenn das Infektionsschutzgesetz greift.
(4)Tritt während der Betreuungszeiten akut eine Erkrankung des Kindes auf, so werden wir den Kunden umgehend informieren, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
(5) Dem Kunden wird ausdrücklich geraten den Kindern keine Wertgegenstände zu den Feriencamps mitzugeben. Von uns werden im Rahmen der Leistungserbringung keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände geschuldet.
(6) Die Einzelheiten des bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsumfangs ergeben sich jeweils aus unserem Angebot/Internetseite samt diesen AGB, der Bestellung und ggf. unserer Auftragsbestätigung, je nachdem wie der Vertragsschluss mit dem Kunden erfolgt ist. Die in den vorstehenden Dokumenten aufgeführten Spezifikationen geben abschließend die vereinbarte Beschaffenheit der Leistung wieder.
(7)Wir verpflichten uns, unsere Leistungspflichten nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung uns bekannter Informationen des Kunden auszuführen.
(8) Überlassen wir dem Kunden Unterlagen gem. § 2 Abs. (4), so gelten die darin enthaltenen Angaben zur Leistung, auch Angaben, die sich aus Abbildungen und Bildern ergeben, nur als annähernd. Dies gilt nicht, wenn der vertraglich vereinbarte Zweck eine Übereinstimmung voraussetzt. Insbesondere stellen diese Angaben keine Garantie oder Zusicherung (weder in Bezug auf die Beschaffenheit oder Haltbarkeit) dar. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder aus der Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gilt nur dann als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich durch uns genannt werden.
(9) Wir übernehmen ebenfalls kein Beschaffungsrisiko im Sinne des § 276 BGB. Wir schulden lediglich die Erbringung einer der Gattung nach bestimmten Leistung.
(10) Änderungen der Leistung bleiben vorbehalten, wenn diese für den Kunden zumutbar sind. Zumutbare Änderungen sind insbesondere solche, die handelsüblich sind, Verbesserungen der Leistung darstellen, oder auf Grund von gesetzlichen Vorschriften erfolgen, wenn sie einen ggf. vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen.
(11) Der Kunde wird uns vor Vertragsschluss schriftlich informieren, wenn
(1) Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch uns erforderlich und/oder allgemein üblich und für den Kunden nicht unzumutbar sind.
(2) Der Kunde wird insbesondere:
(3) Ist vereinbart, dass der Kunde selbst Gegenstände, die für unsere Leistungserbringung erforderlich sind, zur Verfügung stellt, müssen diese zum vereinbarten Termin bei uns bzw. am zuvor vereinbarten Ort (z.B. Ort des Camps) zur Verfügung gestellt werden.
(4) Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits in diesen AGB oder im Angebot erfolgt ist, fordern wir diese Leistungen beim Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen an.
(5) Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf unserer Leistungserbringung haben, sind wir von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen von uns verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Uns entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
(1) Ein Versand von Ware findet nicht statt. Unsere Leistungen erbringen wir ausschließlich am zuvor benannten Leistungsort.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist Leistungserbringung an der in unserem Angebot und/oder in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Ort (politische Gemeinde) des Camps vereinbart.
(3) Leistungstermine sind verbindlich. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(4) Sofern wir verbindliche Leistungstermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Leistungszeit mitteilen. Die neue Leistungszeit bestimmt sich nach der voraussichtlichen Dauer der Behinderung. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungszeit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich zurückerstatten. Als Nichtverfügbarkeit der Leistung im Sinne dieser Ziffer gelten insbesondere eine nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer (z.B. soweit Mittagstisch hinzugebucht wurde), wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben nicht beliefert werden und Ereignisse in der Lieferkette von Höherer Gewalt oder anderer außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse, wie z.B. Naturkatastrophen, Störungen der Energie- und Rohstoffversorgung, Verfügungen von hoher Hand, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Epidemien, Pandemien, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen. Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen des Ereignisses zu beheben bzw. soweit wie möglich zu beschränken. Der Kunde ist innerhalb der Zeit der Leistungsstörung ebenfalls von seiner Gegenleistungspflicht befreit. Diese Ziffer gilt nicht, wenn wir ein Beschaffungsrisiko (§276 BGB) übernommen haben.
(5) Für den Eintritt unseres Verzuges ist in jedem Fall eine vorherige schriftliche Mahnung des Kunden, unter Setzung einer angemessenen Leistungsfrist, erforderlich. Im Übrigen gelten für den Eintritt des Verzugs die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(1) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung unserer Leistung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.
(2) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(3) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen der Geschäftsverbindungen zwischen uns und dem Kunden ist unser Geschäftssitz, soweit sich nichts anderes in Verbindung mit § 4 Abs. 2 ergibt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(1) Der reine Annahmeverzug des Kunden, z. B. die Nichtinanspruchnahme für gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene Camptage, werden nicht erstattet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde hat – ohne weitere Voraussetzungen – das Recht, den Vertrag gegen Zahlung einer Stornierungsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail ausreichend). Die Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden. Die Stornierungsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt
100 % der vereinbarten Vergütung, wenn am Tag des Campbeginns storniert wird.
(3) Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der Stornierung bei uns (FerienFlow GmbH, Auf der Mersch 5, 33175 Bad Lippspringe, E-Mail: hallo@blauerAffe.de) maßgeblich.
(4) Der Kunde erhält eine Stornierungsbestätigung mit Angabe der entsprechenden Gebühren.
(5) Den Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Stornierungsgebühr.
(6) Der Kunde hat das Recht eine/n geeignete/n Ersatzteilnehmer/-in zu stellen.
(7) Neben der Stornierungsmöglichkeit besteht kein ordentliches Kündigungsrecht der Parteien, insbesondere auch dann nicht, wenn das Kind erkrankungs- und/oder verletzungsbedingt nicht am Camp teilnehmen kann.
(8) Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
(9) Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen unserer Leistung, insbesondere hinsichtlich des Feriencamptermins und des Ortes, besteht nicht. Eine Umbuchung auf ein, auf unserer Internetseite aufgeführtes und veranstaltetes, noch verfügbares Feriencamp ist nach gesonderter Vereinbarung in der Regel bis 14 Tage vor Campbeginn möglich. Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vorgenommen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € fällig.
(1) Die Preise unseres Onlineshops verstehen sich brutto, d. h. inklusiv der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(2) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(3) Ist der Kunde Verbraucher sind Rechnungsbeträge sofort fällig und ohne Abzug spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde – auch ohne gesonderte Mahnung – in Zahlungsverzug. Hierauf weisen wir den Kunden in unserer Rechnung erneut hin. Während des Verzuges oder im Falle der Stundung hat der Kunde die Geldschuld in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
(4) Bei Zahlungsverzug erheben wir für Mahnungen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 €. Dies gilt nicht für die Erstmahnung.
(5) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto maßgeblich.
(6) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Gegenansprüche, die den Kunden zur Leistungsverweigerung i. S. v. § 320 BGB berechtigen, sind ebenfalls von dem Verbot ausgenommen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(7) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich nach Vertragsabschluss seine Vermögensverhältnisse bzw. erhalten wir nach Vertragsabschluss Informationen, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen und bereits erbracht wurden, zu verlangen, und noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Unser Recht zur Erhebung der Unsicherheitseinrede gem. § 321 BGB bleibt unberührt.
(8) Haben wir mit dem Kunden Teil- oder Ratenzahlung vereinbart und gerät der Kunde mit mehr als zwei Teilzahlungen bzw. Raten in Rückstand, wird die gesamte Restschuld des Kunden sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er den Rückstand nicht zu vertreten hat.
(9) Hat der Kunde seinen Wohnsitz im Ausland oder bestehen begründete Anhaltspunkte für ein Zahlungsausfallrisiko seitens des Kunden, behalten wir uns vor, erst nach Erhalt der Vergütung nebst etwaig anfallender Nebenkosten zu leisten (Vorkassevorbehalt). Falls wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten.
(1) Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs in unserem Online-Shop aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind „Kauf auf Rechnung (ratepay)“, „PayPal“, „Google Pay“, „Lastschrift“, „Direkte Banküberweisung“. Der Kunde wird über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel, den jeweiligen Drittanbieter, der mit der Zahlungsabwicklung beauftragt wird und den jeweils zusätzlich geltenden Bedingungen der Drittanbieter näher auf unserer Seite Zahlungsarten unterrichtet.
(1) Wir haften für Sach- und Rechtsmängel unserer Leistungen nach den gesetzlichen Regeln, soweit in den folgenden diesen AGB nichts Abweichendes bestimmt ist. Ist unserer Leistung mangelhaft, hat der Kunde uns unverzüglich darauf hinzuweisen und das Recht Abhilfe zu verlangen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so ist er uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit wir infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, entsprechende Rechte aus der Nichtabhilfe geltend zu machen.
(2) Wir können vom Kunden die aus einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
(3) Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels bestehen nur gem. der Regelung in § 13 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
(1) Wir haften für Schäden und Aufwendungen in Ergänzung zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB nach den gesetzlichen Regeln, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist. Die nachfolgenden Absätze gelten jedoch nicht in den folgenden Fällen, in denen die gesetzlichen Regelungen unberührt bleiben: (a) im Falle des Lieferantenregresses gem. § 478 BGB, wenn wir mit dem Kunden einen Kaufvertrag über eine neu hergestellte bewegliche Sache geschlossen haben und der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf über dieselbe Sache ist (§ 474 BGB) ist; (b) bei Ersatzansprüchen für zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen gem. § 439 Abs. 2, 3 oder 6 S. 2 BGB oder § 635 Abs. 2 BGB, wenn wir mit dem Kunden einen Vertrag über eine neu hergestellte Sache geschlossen haben; (c) im Falle des Rückgriffes des Verkäufers gem. § 445a BGB; (d) im Falle des Rückgriffes des Unternehmers bei digitalen Produkten gem. § 327u BGB.
(2) Wir haften für Schäden und Aufwendungen des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Fahrlässigkeit (a) für Schäden und Aufwendungen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) für Schäden und Aufwendungen aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, wie z. B. entgangener Gewinn, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware und/oder Leistung typischerweise zu erwarten sind, insbesondere, wenn sie Folge von Mängeln der Leistung sind.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden und Aufwendungen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Ergeben sich nach den gesetzlichen Regelungen mildere Haftungsmaßstäbe für unsere Haftung, so gehen diese den Regelungen dieser AGB vor.
(5) Die Haftungsbeschränkungen dieser AGB gelten auch bei Pflichtverletzungen durch und zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
(6) Das Verschulden von Kindern, die an dem Feriencamp teilnehmen, ist uns nicht nach gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen, sodass wir bei Schäden, die die Kinder untereinander verursachen, nur haften, wenn uns ebenfalls ein Verschulden trifft.
(7) Dem Kunden wird ausdrücklich geraten den Kindern keine Wertgegenstände zu den Feriencamps mitzugeben. Von uns werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen (vgl. § 4 Abs. (6) dieser AGB).
Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen etwaigen Ansprüchen, Klagen, deren Auswirkungen, Verlusten, Schäden (z. B. auf Erstattung der Kosten einer Abmahnung) und/oder Aufwendungen freizustellen, die aus Verletzung von Rechten Dritter entstehen, soweit die Verletzung auf eine von dem Kunden erteilte Vorgabe, Information und/oder Anweisungen zurückzuführen ist und wir die Rechtsverletzung nicht positiv kannten. Wir sind berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um uns gegen Ansprüche Dritter zu verteidigen oder unsere Rechte zu verfolgen. Die Freistellung umfasst auch die Erstattung von Kosten, die uns durch die Rechtsverfolgung/-verteidigung entstanden sind oder noch entstehen werden. Wir verpflichten uns jedoch, uns mit dem Kunden über unser Vorgehen abzustimmen. Wir werden den Kunden unverzüglich über eine solche Inanspruchnahme Dritter informieren.
(1) Im Falle höherer Gewalt oder anderer außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegende Ereignisse, wie z.B. Naturkatastrophen, Unwetter, Störungen der Energie- und Rohstoffversorgung, Verfügungen von hoher Hand, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Epidemien, Pandemien, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung für die betroffene Partei nach sich ziehen, wird die jeweils betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten befreit. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Parteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Ereignis sowie dem Wegfall des Ereignisses unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
(2) Die betroffene Partei wird sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen des Ereignisses zu beheben bzw. soweit wie möglich zu beschränken. Für den Zeitraum in dem die eine Partei die ihr vertraglich obliegende Leistung nicht erfüllen kann, ist die jeweils andere Partei von ihrer Gegenleistungspflicht befreit.
(3) Sofern einer Partei die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses aufgrund solcher Ereignisse unmöglich ist bzw. aufgrund solcher Ereignisse nicht mehr zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertragsverhältnisses in der Lage ist und dies nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die jeweils andere Partei zur Kündigung des Vertrags zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Parteien sind sich einig, dass eine vorbeschriebene Leistungsbehinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, wenn sie länger als einen Monat andauert.
(4) Die Parteien vereinbaren, dass es auch als ein Fall höherer Gewalt im Sinne dieser AGB anzusehen ist, wenn ein Zulieferer und/oder Subunternehmer einer Partei von einem Ereignis höherer Gewalt im Sinne dieser AGB betroffen ist.
Wir haben eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Haftpflichtversicherer ist die Provinzial Versicherung AG, Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf.
Gemäß § 312d Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Kunden ein Recht auf Widerruf des Vertrages gem. § 312g Abs. 1 BGB nicht zu, da wir mit dem Kunden einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen schließen und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar:http://ec.europa.eu/consumers/odr . Die entsprechende Korrespondenz mit uns ist über die E-Mail-Adresse hallo@blauerAffe.de zu führen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
(1) Für diese AGB und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme zwingender Bestimmungen des Landes, in dem ein Kunde, der Verbraucher ist, seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Soweit der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz Auf der Mersch 5, 33175 Bad Lippspringe. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
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